Dieselskandal? – Droht jetzt doch eine Rückrufaktion für Wohnmobile? – Neue Fakten gibt es hier

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Dreht sich die Spirale bei dem Abgasskandal um FIAT-Motoren bald noch schneller? Die gesamte Caravaning-Gemeinde kommt aktuell nicht zur Ruhe, da es immer wieder Nachrichten gibt, welche die Manipulation an Dieselmotoren beschreiben. Neben der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M., welche in der Angelegenheit seit Juli 2020 ermittelt, gibt es nun eine Verlautbarung der Kanzlei Stoll & Sauer aus Lahr, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) nach eigenen Angaben prüft, wie die Manipulationen an den Motoren entfernt werden können.

Das wäre ein echter Kracher

Wir haben ja bereits >>> mehrfach umfassend über den Sachverhalt <<< berichtet. Die Indizien haben sich in der letzten Zeit immer mehr verdichtet. Im Fall von Iveco Daily-Fahrzeugen hat das KBA bereits einen konkreten Rückruf angeordnet.

Bisher waren schon diese Fakten bekannt:

  • Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt in der Angelegenheit
  • Es geht ausschließlich um Fahrzeuge der Jahrgänge 2014 bis 2019, die betroffen sein sollen
  • Klagende müssen einen konkreten Schaden nachweisen
  • Für Fahrzeuge vom Typ Iveco Daily läuft eine Rückruf-Aktion durch das KBA
  • Euro 6d-Fahrzeuge und Euro 6dtemp-Fahrzeuge sind NICHT betroffen

Verordnung (EU) 2018/858 kann der Schlüssel sein

Als neue Information kommt nun die Nachricht von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hinzu, dass das deutsche Kraftfahrtbundesamt in Flensburg möglicherweise doch auf Grundlage der Verordnung (EU) 2018/858 auf die in Italien für die Motoren ausgestellte Typengenehmigung Einfluss nehmen kann und diese gerade nicht akzeptieren muss.

Ein kleiner, aber in der Praxis vielleicht ganz entscheidender Unterschied

“Die Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 beschäftigt sich intensiv mit der Genehmigung und der Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen inklusive derer Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten. Spannend wird es in Artikel 52. Hier geht es darum, was Einzelstaaten und die EU-Kommission unternehmen können, wenn solche national zugelassenen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten eine ernste Gefahr darstellen oder nicht konform mit EU-Recht sind. Und die Motoren entsprechen nicht dem EU-Recht. Davon geht auch das KBA aus und hat daher bereits mehrmals bei der italienischen Zulassungsbehörde interveniert.” (Zitat: Stoll & Sauer)

Dies bedeutet nach Auffassung der Rechtsanwälte: “Deshalb kann die deutsche Zulassungsbehörde aktiv werden und muss nicht auf Italien warten.” Und weiter: “Das bedeutet: Das KBA kann nicht nur einen Rückruf starten, sondern sogar die Zulassung untersagen, einschränken oder Fahrzeuge vom Markt nehmen.”

Dies bedeutet eine völlig neue Situation für Wohnmobilisten

Es kommt, wie so häufig, auf die Details an. Fakt ist aber, wenn die Verordnung (EU) 2018/858 greift, müssen Wohnmobilisten noch mehr darauf achten, in welcher vertraglichen und gesetzlichen Situation sie sich mit ihrem Fahrzeug befinden.

Wie man sich nun richtig verhalten kann, haben wir hier >>> in unserem großen Bericht <<< ausführlich dargelegt. Es geht sehr maßgeblich um die Frage, ob sich ihr Fahrzeug noch in der Gewährleistungsfrist befindet – also noch nicht älter als 24 Monate ist.

Man spricht hier von einem Gewährleistungsjoker. “Um als geschädigter Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler/Stellantis und Iveco seine Ansprüche durchzusetzen, gibt es neben der Möglichkeit FCA zu verklagen auch die Chance, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen und so sein manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben.” (Stoll & Sauer)

Eine Liste von Fahrzeugen für die Klagen erhoben worden sind >>> finden Sie hier! <<<

Jeder Reisemobilbesitzer sollte daher für sich prüfen, ob die individuell unterschiedlichen Voraussetzungen in seinem Fall vorliegen und es daher Sinn macht, über eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nachzudenken.

Fazit:

Ärgerlich in dem sich hier immer weiter anbahnenden Fall ist, dass Verbraucher nagelneue Fahrzeuge gekauft haben, die wohl nicht die Eigenschaften besaßen, welche versprochen waren. Diese ganzen Punkte waren vielen handelnden Stellen wohl schon seit längerem bekannt. Gerade das Bundesverkehrsministerium und das KBA sind seit geraumer Zeit in Kenntnis der gesamten Umstände, haben aber wenig bis nichts unternommen, um den möglichen Schaden von den Endkunden fernzuhalten. Vormals FIAT (jetzt Stellantis) und die entsprechenden Tochterunternehmen selber haben bislang stets versucht, sich möglichst nicht aus der Deckung zu begeben. Wir werden beobachten, wie sich die Angelegenheit entwickelt.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Diese kann und soll auch nicht erteilt werden. Wenden Sie sich bei Rechtsfragen an einen Fachmann.


Coolnessfaktor: Diesmal enthalten wir uns bei der Wertung. Das Thema ist komplex und nicht sorgfältig abgewogene Aussagen helfen niemandem!

Weitere Informationen finden Sie hier:

Unser Bericht: Dieselskandal? – Wie betroffen sind Wohnmobile tatsächlich? – Was ist zu tun? Fiat und Iveco im Focus

Unser Bericht: Dieselskandal? – Rückruf für Iveco Daily wegen Stickoxyden läuft

Unser Bericht: Dieselskandal? – Für welche Fahrzeuge gibt es aktuell Klagen?

Zur Webseite von RA Stoll & Sauer: https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal

Zur Verlautbarung von RA Stoll & Sauer im vollen Wortlaut: https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/kba-kann-im-abgasskandal-von-fiat-chrysler-nach-eu-recht-rueckruf-anordnen-dr-stoll-sauer-raet-verbrauchern-von-wohnmobilen-zum-gewaehrleistungs-joker

Dr. Ralf Stoll, Geschäftsführer von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, führt mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. (Foto: Stoll & Sauer)

Dr. Ralf Stoll, Geschäftsführer von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, führt mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. (Foto: Stoll & Sauer)

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