Gasprüfung bei Wohnmobilen – So ist der Stand der Dinge bei der G607-Regel – Das ist jetzt zu beachten!

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So! Jetzt mal Klartext beim Thema Gasprüfung und TÜV!

(Artikel zuletzt ergänzt: 01. November 2023)

In der Kurzfassung gilt folgendes:

– Die Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen bleibt Pflicht.
– Sie ist unabhängig von der HU/TÜV-Prüfung durchzuführen.
– Jeder oder jede zertifizierte G607-Sachverständige kann die Prüfung durchführen.
– In welchem Jahresabstand diese Prüfung nachzuweisen ist, steht noch nicht fest.

Da es ja in der letzten Zeit immer wieder Unklarheiten und Nachfragen zu der Durchführung von Gasprüfungen bei Wohnmobilen und Wohnwagen gibt (sog. G607-Prüfung), werden in diesem Bericht kurz und knackig die aktuell gültigen Regeln zusammengefasst.

Seit dem 01.4.2022 gilt:
Bei der obligatorischen Hauptuntersuchung (HU) (umgangssprachlich auch TÜV-Prüfung, durchgeführt eben beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle wie DEKRA; GTÜ; KÜS) alle zwei Jahre für Reisemobil oder Wohnwagen wird keine Gasprüfung mit durchgeführt. Das heißt, die begehrte Prüfplakette gibt es unabhängig vom Nachweis der Gasprüfung, wenn am Fahrzeug soweit alles in Ordnung ist.

Dies kommt daher, da die sogenannte Gasanlagenprüfung DVGW G 607 am 31.12.2019 bis zum 01.01.2023 vom Gesetzgeber ausgesetzt wurde.

Aber: Die Gasprüfung muss ab dem 01.4.2022 unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend durchgeführt werden.

Blöd an der Sache ist – und daher rühren auch die vielen Fragen innerhalb der Womo-Gemeinschaft: Wie oft diese unabhängige Gasprüfung stattfinden muss, ist bislang noch ungeklärt. Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist derzeit noch dabei, die neue Rechtsgrundlage für eine eigenständige Prüfung von Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen zu erarbeiten. Es handelt sich somit um eine Regelungslücke!
Hinweis der Red.: Wir haben daher beim Ministerium eine Anfrage zur Fristregelung gestellt.

Update: 19.5.2022 / Das BMDV teilt jetzt mit:Die regelmäßige Untersuchung von Flüssiggasanlagen soll mit einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als eigenständige Prüfung alle zwei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden. Eine Verkündung der Änderung wird gegen Ende des Jahres 2022 erwartet.
Update: 20.11.2023 / Das BMDV antwortet uns:“Der Sachstand der Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist unverändert:
Die Einführung einer separaten verpflichtenden Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen ist unabhängig von der Hauptuntersuchung zu sehen und Bestandteil des Entwurfs zur [XX.] Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/xx-verordnung-zur-aenderung-strassenverkehrsrechtlicher-vorschriften.html?nn=508840 ), die sich momentan noch in der Rechtsförmlichkeitsprüfung befindet. Zum Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung kann vor der ausstehenden Bundesratsbefassung noch keine Aussage getroffen werden.
Stand im November 2023: Es gibt noch keine weitergehende Regelung. Das heißt: Der hier im Artikel beschriebene Sachstand gilt weiterhin! Es ist nun mit einer Neuregelung im Jahr 2024 zu rechnen! UNFASSBAR!
Thema Gasprüfung: Da ist Druck auf dem Kessel. (Foto: planet_fox;pixabay.com)

Thema Gasprüfung: Da ist Druck auf dem Kessel. (Foto: planet_fox;pixabay.com)

Der dringende Rat von Fachleuten: Alle 2 Jahre Prüfung durchführen!

Viele Sachverständige und im Gasbereich tätige Firmen und Organisationen raten daher dringend dazu, die Prüfung im nach altem Recht üblichen 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Stellvertretend für die vielen Stimmen hier die Information auf der Webseite des Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG): “Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 607) gibt es eine Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch).”

+++ DVFG-Liste Sachverständige finden vor Ort / TÜV Süd-Liste Service-Center vor Ort +++

Campingplätze verweigern die Nutzung

Die Gasprüfung liegt neben dem Sicherheitsaspekt Dritten gegenüber auch im ureigensten Interesse jedes einzelnen Womo- oder Wohnwagenbesitzers. Ohne den Nachweis der gültigen G607-Prüfung verwehren viele Campingplatzbetreiber schlicht und einfach die Zufahrt zum jeweiligen Campingplatz!


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Versicherungen verweigern im Zweifelsfall den Versicherungsschutz

Zudem können die Versicherungsgesellschaften im Schadensfall erhebliche Probleme bereiten, wenn kein gültiger Gasprüfungsnachweis vorliegt. Traurig und aktuell ist das Großfeuer auf dem Campingplatz bei Roth (Bayern) mit derzeit sieben Verletzten und 17 zerstörten Fahrzeuge und Stellplätzen zu nennen. Nach den ersten Erkenntnissen vermutete Brandursache:  Explosionen durch Gasflaschen. (Quelle BR)

Fazit:

Ab dem 01.4.2022 gilt

– Die Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen bleibt Pflicht.
– Sie ist unabhängig von der HU/TÜV-Prüfung durchzuführen.
– Jeder oder jede zertifizierte G607-Sachverständige kann die Prüfung durchführen.
– In welchem Jahresabstand diese Prüfung nachzuweisen ist, steht noch nicht fest.
– Nach Angaben des BMDV soll diese Regelung Ende des Jahres 2022 erfolgen.

Stand 01.11.2023: Ist sie aber noch nicht!


Coolnessfaktor: 04/10. Dieser kleinteilige Regelungswahn macht keinen Spaß! Cool findet den sicher auch niemand. Allerdings – und daher gibt es 4 Punkte – ist die Gasprüfung für die Sicherheit wichtig und das zumindest bringt allen Campern etwas.

Weitere Informationen

Zur Webseite Deutscher Verband Flüssiggas

Sachverständige finden in meiner Region für G607

Der Vollständigkeit halber möchten wir noch auf folgenden Grund für die bestehende Unsicherheit rund um das Thema hinweisen, auch wenn er Ende 2022 obsolet wird:

Bereits am 31. Dezember 2019 wurden die Regeln hinsichtlich der Gasprüfung im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des BMDV geändert. Eine neue HU-Richtlinie wurde erlassen. Seit Januar 2020 ist damit die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausgesetzt. Dadurch entfällt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Wohnmobilen oder Wohnwagen innerhalb der Hauptuntersuchung (HU) bis zum 1. Januar 2023.

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