Wohnmobil mit 4,25 Tonnen fahren – Aktion Pro 4,25 to – We love C ist für die Einführung der neuen Regel

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Wird es bald möglich mit dem “normalen” B-Führerschein auch Reisemobile bis 4,25 Tonnen zu fahren? Die Idee ist schon uralt. Zahlreiche Verbände und Befürworter haben sich wiederholt dafür ausgesprochen, die bisherigen Regeln zu erweitern. Argumente gibt es genug für die Erweiterung der Gesamtgewichtsklasse. Nun kommt – mal wieder – Bewegung in die lange verschlafene Sache.

We love C hat sich die Angelegenheit angeschaut und sagt, ob wir bald mit handfesten Ergebnissen rechnen können.

EU will die Führerscheinrichtlinie neu regeln – Auch für Reisemobile

Die EU-Führerscheinrichtlinie wird gerade inhaltlich überarbeitet und angepasst. Im Gespräch ist dabei auch die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) von aktuell 3,5 auf 4,25 Tonnen. Dies gilt dann auch für Wohnmobile. Damit wird der Sachverhalt natürlich interessant.

We love C ist für die Öffnung der Gewichtgrenze auf 4,25 to. (Grafik: tom/dkf)

We love C ist für die Öffnung der Gewichtgrenze auf 4,25 to. (Grafik: tom/dkf)

Mit 3,5 Tonnen schnell an der Überladungsgrenze

Vielfach kommen die Reisemobile mit der jetzt gültigen 3,5 to-Regel sehr schnell an ihre Grenzen. Gerade die Neufahrzeuge sind direkt ab Werk mit immer mehr Assistenzsystemen und Komfortmerkmalen ausgestattet, so dass für Kind und Kegel immer weniger Zuladung übrig bleibt.

In den Foren im Internet macht ein User sinngemäß folgende Rechnung auf: “Oft haben die Fahrzeuge ein Leergewicht ab Werk von rund 3 Tonnen. Da bleibt bei zwei Erwachsenen und zwei Kindern nicht mehr viel Spielraum. Gewicht =  zwei Erwachsene 150 kg, zwei Jugendliche 80 kg, zzgl. 4 Fahrräder 80 kg, Kleidung 60 kg, Geschirr und Besteck 40 kg, Diesel Ad blue 90 kg. Das sind schon genau 500 Kilo Zuladung! Und dabei sind noch kein Frischwasser, Fotoausrüstung, Surfbrett, Spiele oder Nahrungsmittel an Bord!

Camping mit Kindern. Eine gute Kombination. (Foto: lentemamaatje; pixabay.com)

Camping mit Kindern. Eine gute Kombination. (Foto: lentemamaatje; pixabay.com)

B96-Führerschein als Ausweg?

Nun erwidern Gegner einer Änderung bei den Gewichtsklassen, das ja jederzeit der Zusatzführerschein B96 erworben werden kann, mit dem dann gesamt 4,25 to zGG gezogen werden können. Dann hängt man sich an sein Wohnmobil also einen 750 Kilo-Anhänger? Für viele Reisemobilisten nicht praktikabel und im täglichen Handling mühsam und umständlich. Rangieren auf dem Stellplatz? Fahren durch italienische Gassen? Wir sagen: Das läuft dem Reisegedanken und dem Nutzungsverhalten der meisten Reisemobilisten diametral entgegen. Das ist keine massentaugliche Option!

Führerschein in der Tasche? Gut! Dann kann es ja los gehen... (Foto: andibreit/pixabay.com)

Führerschein in der Tasche? Gut! Dann kann es ja los gehen… (Foto: andibreit/pixabay.com)

Dagegen sprechen zudem weitere Gründe:

  1. Mit dem B 96 dürfen Anhänger mit bis zu 3,5 to zGG gefahren werden. Wohnmobilfahrern bringt diese Regelung so erst einmal nichts.
  2. Die Führerschein-Erweiterung verursacht Kosten zwischen 300 bis 600 Euro zusätzlich. Unnötige Kosten, mit wenig Gegenwert für Reisemobilisten!

>>> Lesen Sie dazu auch bei uns: Welcher Führerschein für welches Fahrzeug? <<<

Erweiterung auf 4,25 to hat viele Vorteile

Hersteller können ihre Technik besser einbauen

Die Erhöhung der Freigewichtsgrenze auf 4,25 to zGG hat viele Vorteile. Die Fahrzeughersteller bekommen mehr Möglichkeiten die fortschreitende Technik und mehr Komfort in die Fahrzeuge einzubauen. Gerade Assistenzsysteme wie bessere Bremshelfer, Tote-Winkel-Warner und Kameras oder Zusatzmodule wie Solarpanel und Speicherbatterien machen die Fahrzeuge um ein Vielfaches sicherer und bieten einen Komfort, den die Kunden im PKW-Bereich schon lange gewohnt sind.

Mobilfahrer können sicherer und komfortabler reisen

Die Kunden erhalten Fahrzeuge die sich deutlich einfacher und sicherer bewegen lassen, bei einem gesteigerten Nutzungskomfort.

Die Reisenden müssen weniger Sorgen wegen der Überladungsgrenze und dann drohenden Geldstrafen haben. Die Nutzbarkeit des eigenen Freizeitmobils wird erheblich gesteigert. Ob man nun 3,5 oder 4,25 Tonnen bewegt, macht aus unserer Sicht unter Sicherheitsaspekten mittlerweile wenig Unterschied. Zumal Reisemobile und Gespanne ohnehin europaweit Geschwindigkeitsgrenzen unterliegen. Außerdem schaffen die oben bereits erwähnten Assistenzsysteme ein deutlich besseres Fahrgefühl und erleichtern den sicheren Umgang mit den Reisegefährt. Die Entwicklung geht eben kontinuierlich weiter. Moderne Fahrzeuge aus der aktuellen Produktion der großen Hersteller fahren sich bestimmt besser und sicherer als ihre Vorgänger vor 15 Jahren.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sagt: „…die Fallzahlen von Unfällen mit Wohnmobilen sind extrem niedrig… .“ (Quelle). Das zeigt auch ein Forschungsprojekt zu Wohnmobilunfällen, das von der Unfallforschung der Versicherer (UDV) durchgeführt wurde. Demnach war der Anteil an Unfällen mit Personenschäden und Wohnmobil-Beteiligung verschwindend gering. (Quelle: UDV)

Elektromobilität bedeutet bisher höheres Gewicht

Um auch im Caravaning mehr Elektrostromquellen zu nutzen, setzen alle Hersteller auf die derzeit modernste Technologie. Dies sind – relativ – schwere Akkumulatoren (Sekundärbatterien), welche den Strom speichern und über viele Ladezyklen an die Verbraucher abgegeben werden können. Der Strom wiederum wird im Idealfall völlig ökologisch mithilfe von Solarpaneln erzeugt. Erste Versuche und Ansätze laufen bei den verschiedenen Herstellern (Dethleffs mit dem eCoco; Knaus mit dem E.Power Drive).

Allen Versuchen gemeinsam ist die Tatsache, das die Batterien und das benötigte Zubehör wiegen. Dies geht zu Lasten des zulässigen Gesamtgewichts. Demnach macht die Erhöhung des Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen auch insoweit Sinn und schafft dringend benötigten Spielraum für technische Innovationen.

Rettungswagen und Technisches Hilfswerk (THW)

Ein Aspekt, der fast nie in der Diskussion zu Sprache kommt, erscheint uns noch wichtig. Fahrzeuge des THW oder bei Krankentransporten bauen häufig auf den Basisfahrzeugen auf, die auch für Kastenwagen verwendet werden. Allerdings wiegen sie typischerweise sehr schnell mehr als die 3,5 Tonnen, die der “normale” Zivi mit dem “normalen” Führerschein bewegen darf. Also kann ein Teil der Mannschaft das Fahrzeug nicht fahren, oder muss einen kostenpflichtigen Zusatzführerschein bestehen. Ist das wirklich sinnvoll?

RTW im Einsatz. Oft wiegen die Fahrzeuge mehr als 3,5 Tonnen. (Foto: AlexDE; pixabay.com)

RTW im Einsatz. Oft wiegen die Fahrzeuge mehr als 3,5 Tonnen. (Foto: AlexDE; pixabay.com)

Natürlich sind bei den Hilfsdiensten auch schwerere Fahrzeuge Einsatz. Viele Sonderfunktionen bedürfen auch einer speziellen Einweisung des Bedieners. Alles richtig! Aber müssen wir uns durch – aus unserer Sicht – zu enge Begrenzungen überall die praktikablen und sinnvollen Lösungen selbst verbauen?

Technisches Hilfswerk im Einsatz. Das Fahrzeug darf man mit Klasse "B" nicht fahren. (Foto: Jochen_Schaft; pixabay.com)

Technisches Hilfswerk im Einsatz. Das Fahrzeug darf man mit Klasse “B” nicht fahren. (Foto: Jochen_Schaft; pixabay.com)

Pferdefuß: Die Regelung könnte nur für E-Mobile und weitere alternative Antriebe gelten!

Einen großen Pferdefuß enthält die EU-Regelung derzeit. Es ist in der Diskussion, dass der Gewichtsbonus nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Elektro; Wasserstoff; sonstige) gelten soll. Dies wäre ein herber Schlag für Fahrzeuge auf Verbrennermotor-Basis. Damit wäre die Regelung auch auf Jahre hinaus, wenn nicht sogar deutlich länger, völlig unbrauchbar für den Großteil der Caravaning-Freunde. Denn Fahrzeuge mit einem primären Elektroantrieb oder brauchbare Alternativen sind noch völlig außerhalb der realistischen Möglichkeiten. Die vorhandenen technischen Lösungen sind einfach noch nicht so weit.

Fazit:
Auf europäischer Ebene ist das Thema 4,25-Tonnen-Erweiterung in den Gremien angekommen. Wie lange diese nun benötigen, um die Regelung in Gesetzesform zu gießen und was am Ende des Prozesses herauskommt, weiß niemand. Viele Institutionen im Caravaning und auch wir von We love C sind Pro 4,25 to!


Coolnessfaktor: 08/10. Vieles spricht für die Einführung der 4,25-Tonnen-Regel. Wir sehen darin einen notwendigen Schritt in Richtung bessere Technik, mehr Fahrsicherheit und auch einen Komfortgewinn. Das finden wir wünschenswert und cool!

Weitere Informationen

N-TV: Bericht zu Risiken bei Überladung

Webseite der EU zur Führerscheinrichtlinie

Neue Führerscheinrichtlinie: EU-Parlament stimmt in 1. Lesung 4,25-Tonnen-Regel zu

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