Neue Führerscheinrichtlinie: EU-Parlament stimmt in 1. Lesung 4,25-Tonnen-Regel zu

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Das Europäische Parlament hat heute in seiner Ersten Lesung zur Reform der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen für Reisemobile zugestimmt. Damit hat nach dem Rat im Dezember 2023 auch die zweite EU-Institution grünes Licht für die von der Caravaningbranche geforderte Führerscheinanpassung gegeben.

Das bedeutet: Alle Zeichen stehen nun auf Grün, dass es zukünftig erlaubt wird mit dem B-Führerschein Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht (zGG) zu fahren.

Diese Forderung erheben die Branchenverbände CIVD (Caravaning Industrie Verband e.V.) und DCHV (Deutscher Caravaning Handels-Verband e.V.) bereits seit vielen Jahren. Auch die Fahrzeughersteller setzen sich seit langer Zeit für die höhere Gewichtsklasse ein, da durch viele Assistenzsysteme und Zusatzmodule, wie Solarpanele oder Speicherbatterien, mehr Komfort und Sicherheit in die Reisemobile eingebaut werden kann.

Auch wir von We love C machen uns seit geraumer Zeit für die Aktion pro 4,25to stark!

Eine Erweiterung auf 4,25 Tonnen bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen auch in Zukunft zugänglich zu machen.

Die genauen Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt.

Regelung soll unabhängig von der Antriebsart gelten

Besonders erfreulich ist, dass die Anhebung der Gewichtsklasse für Reisemobile und Krankenwagen unabhängig von der Antriebsart erfolgen soll.

In einem früheren Entwurf zur 4,25-Tonnen-Regel sollten Dieselfahrzeuge nicht von der Regelung profitieren. Dies ist nun wohl endgültig vom Tisch. Damit hat das EU-Parlament endlich einmal einen sinnvollen Pragmatismus gezeigt, denn es ist sehr klar erkennbar, dass gerade Freizeitfahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht noch für einen längeren Zeitraum mit Dieselmotoren betrieben werden. Reine Elektrolösungen, wie sie bei Personenkraftwagen bereits zur Verfügung stehen, werden sich im Freizeitfahrzeugbereich erst in längeren Produktzyklen realisieren lassen.

Fazit:

Lange hat es gedauert, aber nun ist man im EU-Raum auf dem richtigen Weg für die gesamte Freizeitfahrzeugindustrie. Ein wichtiger Schritt, der allen Herstellern und Zubehörlieferanten wichtige Impulse für die nächsten Fahrzeugenerationen beschert.


Coolnessfator: 09/10. Heute ist ein guter Tag für viele Player im Caravaning-Markt. Auch für die Reisemobilfans bieten sich dadurch in den nächsten Jahren neue, interessante Fahrzeugvarianten an. Man darf gespannt sein, wann die Regelung dann final in Brüssel umgesetzt wird.


Weitere Informationen

CIVD-Meldung zur EU-Vrentscheidung

Wohnmobil mit 4,25 Tonnen fahren – Aktion Pro 4,25 to – We love C ist für die Einführung der neuen Regel

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