Dieselskandal? – Wie ist der aktuelle Sachstand bei Wohnmobilen? – Droht auch die Verjährung?

Dieselskandal? – Wie ist der aktuelle Sachstand bei Wohnmobilen? – Droht auch die Verjährung? post thumbnail image

-Anzeige- Im Juli 2020 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. Büroräume von FIAT (jetzt Stellantis) durchsucht. Der Ermittlungsansatz lautet: Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs gegen Verantwortliche von Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. und Iveco Magirus AG.

Der Vorwurf: Einbau von unzulässigen Abschaltvorrichtungen in Dieselfahrzeugen.

Ein wegweisendes Urteil des BGH bringt nun neue Möglichkeiten für Kläger ins Spiel

Nachdem ja bereits erstinstanzliche Urteile gegen FIAT ergangen sind, stellt sich für viele Prozeßbeobachter die Frage, wie die Verfahren nun weitergehen können. In den bisherigen Verfahren hat sich gezeigt, dass die Stellantis-Gruppe stark taktiert und in einzelnem Gerichtsverfahren nicht vor Gericht erschienen ist und dann in Abwesenheit ein sog. Versäumnisurteil kassiert hat. Aus Sicht von FIAT ergibt sich daraus zum einen der Vorteil, dass man auf Zeit spielt und zum anderen, dass man sich in dem Verfahren nicht zur Sache geäußert hat. Das Gericht erlässt ein Versäumnisurteil nämlich zugunsten des Klägers ohne weitere sachliche Prüfung des Klageanspruchs.

Der ADAC spricht von mehr als 200.000 betroffenen Fahrzeugen innerhalb der Fiat-, Chrysler- und Jeep-Gruppe, darunter sehr vielen Wohnmobilen (Bericht mit weiteren Fakten).

Die Mühlen der Gerichte mahlen langsam

Bei den Verfahren gegen Stellantis befindet man sich aktuell mitten in den jeweiligen Klagewegen und diese Prozesse dauern mitunter wirklich schlicht und einfach lange. Da kann es einem schon in den Sinn kommen, ob die Anwälte von FIAT/Stellantis das ganze Geschehen auf die Zeitschiene setzen möchten und so potentielle Prozessgegner bereits vorab mürbe machen wollen, um sie von der Durchsetzung ihres guten Rechts abzuhalten.

Generell ist hier natürlich zu beachten, dass Urteile erst auf der Ebene der Oberlandesgerichte oder letztinstanzlich dann vor dem Bundesgerichtshof ihre endgültige Rechtskraft entfalten. Die derzeit laufenden Verfahren sind daher lediglich notwendige Zwischenstationen auf dem Weg zu dauerhaft rechtskräftig bestehenden Urteilen.

Wie funktioniert es im VW-Dieselskandal?

Ein Blick hinüber zu dem Verfahren des VW-Skandals lohnt sich gleich mehrfach:

  1. Das Verfahren ist bereits seit Jahren auch mit höchstrichterlichen Urteilen versehen
  2. Viele Rechtsgrundsätze im VW-Verfahren können für weitere Verfahren beispielgebend sein

In dem großen und beispielgebenden Verfahren zum VW-Dieselskandal wurde in Deutschland Rechtsgeschichte geschrieben und viele – verbraucherfreundliche – Regelungen sind erstmals höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Kläger festgeschrieben worden.

Allerdings zeigt sich das höchste deutsche Zivilgericht nicht immer einheitlich in seiner Rechtsprechung. So wurde in Urteilen vom 10.2.2022 festgestellt: Wer zu lange wartet, geht aufgrund der Verjährung leer aus.

Mit fünf Urteilen vom 10. Februar 2022 verweigert das höchste Gericht die Schützenhilfe für die Verbraucher und begünstigt den Autobauer. Urteile im Abgasskandal von VW lassen sich in der Regel auch auf andere Automarken wie Daimler und Fiat übertragen. Folgendes stellte das Gericht fest (Az. VII ZR 365/21 u.a.):

Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen. Bereits 2016 hätten sich Verbraucher anhand von öffentlich zugänglichen Informationsquellen Kenntnis über den Skandal verschaffen und so bereits 2016 Klage einreichen können. Weil die klagenden Verbraucher das nicht getan haben, trifft aus Sicht des BGH der Vorwurf der grob fahrlässigen Unkenntnis zu. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Autobauer, die Verbraucher nicht vom Skandal informiert hat. Die Klage war 2020 eingereicht worden. Die Verjährung trat jedoch bereits mit Ende des Jahres 2019 ein.

Aussitzen und abwarten ist keine Option!

Daher raten die Rechtsexperten der Kanzlei Stoll & Sauer allen Haltern von Wohnmobilen schnell zu handeln: “Den Skandal auszusitzen und abzuwarten, ist die falsche Option für Verbraucher. Die aktuelle VW-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Februar 2022 zeigt deutlich, wer zu lange wartet, geht aufgrund der Verjährung leer aus. Prüfen Sie daher ihre Ansprüche umfassend und in der kostenlosen Erstberatung!”

Ein weiteres wegweisendes Urteil hat der BGH am 21.2.2022 veröffentlicht (Az.: VIa ZR 8/21 u.a.):

Danach erhalten Verbraucher im VW-Abgasskandal trotz Verjährung Schadensersatz, sofern Sie die Fahrzeuge als Neuwagen erworben haben!

Dies ist ein sehr bemerkenswertes Urteil! Es stützt die langjährige verbraucherfreundliche Linie des BGH und bietet einen starken Hinweis darauf, dass auch die Kläger im jetzigen Stellantis-Skandal darauf setzen können, dass Klagen gegen den Motorenhersteller auch weiterhin Erfolg haben werden.

Hintergrund der verbraucherfreundlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2022 (Az.: VIa ZR 8/21 u.a.) ist der Anspruch auf den sogenannten Restschadensersatz. Laut § 852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen Verjährung – drei Jahre. Damit ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klar: Auch heute sind Klagen gegen VW erfolgsversprechend. Denn der Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf.

Mit dem aktuellen Urteil vom 21. Februar 2022 hat der BGH somit eine neue Tür für Dieselklagen gegen VW geöffnet.

Einfach unbeschwert Urlaub machen mit dem Reisemobil. (Foto: MemoryCatcher; pixabay.com)

Einfach unbeschwert Urlaub machen mit dem Reisemobil. (Foto: MemoryCatcher; pixabay.com)

Wie geht es nun bei den Stellantis-Fällen weiter?

Kostenlose Erstberatung anfordern

Was bedeutet das Urteil nun für die möglichen Klagen von Wohnmobilisten? Zunächst einmal sollte jeder Fahrzeug-Eigentümer eines Wohnmobils für sich klären, ob sein Fahrzeug von den Motormanipulationen betroffen ist.
Hierzu bieten viele Rechtsanwaltskanzleien – auch die Rechtsanwaltskanzlei Stoll & Sauer – eine kostenlose Erstberatung an.
Es gilt das Motto: „Eine illegale Abschalteinrichtung ist immer illegal, egal in welchem Fahrzeug.“

Man sollte die Frage klären: Droht Verjährung?

Außerdem sollte unbedingt geklärt werden, ob eine mögliche Verjährung der eigenen Ansprüche droht.
Nach allem was man bisher erkennen kann, versucht FIAT/Stellantis die Angelegenheit mit Prozesstaktiken zu verschleppen.
Dem kann man entgegenwirken, wenn man seine Rechte kennt und sich umfassend beim Fachmann informiert.
Ein tolles Hobby: Ferien im Reisemobil (Foto: MemoryCatcher; pixabay.com)

Ein tolles Hobby: Ferien im Reisemobil (Foto: MemoryCatcher; pixabay.com)

Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind folgende Fahrzeugtypen von dem Skandal betroffen:

Fiat- und Iveco:

  • 1.3 Liter Multijet
  • 1.3 Liter 16V Multijet
  • 1.6 Liter Multijet
  • 1.6 Liter
  • 2.0 Liter Multijet
  • 2.0 Liter
  • 2.2 Liter Multijet II
  • 2.3 Liter
  • 2.3 Liter Multijet
  • 3.0 Liter

Die manipulierten Motoren von Fiat und Iveco wurden zwischen 2014 und 2019 in Modellen wie dem Fiat Ducato sowie den Iveco-Fahrzeugen Daily Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo verbaut. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass alle Wohnmobile der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6, die auf Basis von Fiat- und Iveco-Fahrzeugen gebaut wurden, vom Abgasskandal betroffen sind.

Fahrzeuge mit 6dTemp-Ausstattung sind nach dem jetzigen Kenntnisstand NICHT betroffen!

Fazit:

Das Thema Motormanipulationen bei Stellantis beschäftigt die Gerichte weiter. Wohnmobilisten, welche die Angelegenheit gerichtlich überprüfen lassen wollen, haben verschiedene effektive Möglichkeiten ihre Ansprüche geltend zu machen.


 

Coolnessfaktor: Diesmal enthalten wir uns bei der Wertung. Das Thema ist komplex und nicht sorgfältig abgewogene Aussagen helfen niemandem!

Weitere Informationen

Webseite Stoll & Sauer – kostenlose Erstberatung

Übersicht – Berichte zum Dieselskandal

Cool! Das teile ich...

Das haben andere Leser angeklickt...