Dieselskandal? – Wie betroffen sind Wohnmobile tatsächlich? – Was ist zu tun? Fiat und Iveco im Focus

Dieselskandal? – Wie betroffen sind Wohnmobile tatsächlich? – Was ist zu tun? Fiat und Iveco im Focus post thumbnail image

Eine spannende Frage vorneweg lautet: Gibt es aktuell überhaupt einen Dieselskandal bei Wohnmobilen?

Wir haben uns auf die Spurensuche gemacht und nach dem Lesen des Artikels wissen wir Alle auf jeden Fall mehr!

Wie lautet der Vorwurf? Wer ist betroffen? Was ist konkret zu tun?

Der Hersteller FIAT sowie die Schwesterfirma IVECO stehen unter dem Verdacht, illegal arbeitende Abschaltvorrichtungen in ihren Dieselmotoren verwendet zu haben. Hierbei herrschen derzeit noch viele Unklarheiten. Daher haben wir von We love C ❤️ hier die Fakten gesammelt.

Fakt ist:

  • Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt in der Angelegenheit
  • Es geht ausschließlich um Fahrzeuge der Jahrgänge 2014 bis 2019, die betroffen sein sollen
  • Klagende müssen einen konkreten Schaden nachweisen
  • Euro 6d-Fahrzeuge und Euro 6dtemp-Fahrzeuge sind NICHT betroffen

Wer kein Fahrzeug mit diesen Kriterien besitzt, ist raus und kann sich insoweit entspannen!


Beim Iveco Daily hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Rückruf veröffentlicht. >> Details hier! <<


Seitdem im Juli 2020 die Staatsanwaltschaft Frankfurt den Sitz von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Deutschland durchsucht hat, geistern immer wieder Meldungen durch die Medien, dass es einen neuen Dieselskandal gibt, der im besonderen Reisemobile betrifft.

Der Ermittlungsansatz lautet: Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs gegen Verantwortliche von Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. und Iveco Magirus AG. (Hinweis: Fiat firmiert nach der Fusion mit der Groupe PSA  seit dem 16.1.2021 unter den Namen Automobilholding Stellantis N.V.)

Der Vorwurf: Einbau von unzulässigen Abschaltvorrichtungen in Dieselfahrzeugen.

Somit muss zunächst einmal der technische Nachweis erbracht werden, dass eine illegale Manipulation vorliegt und diese die rechtlichen Voraussetzungen des Betrugstatbestands erfüllt.

Beide Voraussetzungen sind derzeit noch nicht abschließend geprüft. Es gilt somit die Unschuldsvermutung.

Die hessische Polizei hat im Zuge der aufgenommenen Untersuchungen alle Personen, die ein Neufahrzeug der betroffenen Marken seit 2014 erworben haben, aufgerufen, sich als Zeuge zu melden.

Zudem haben mehrere hundert Fahrzeugkäufer Anzeigen bei StA Frankfurt a.M. gestellt. Dabei handelt sich bei rund 90 % der Anzeigensteller offenbar um Wohnmobilkäufer.

Da ja insbesondere der Fiat Ducato und auch der Iveco Daily beliebte und häufig eingesetzte Basisfahrzeuge für Reisemobile von vielen Herstellern sind, ergeben sich für die fraglichen Euro5- und Euro6-Motoren hohe Stückzahlen, die auf den Straßen der Republik herumfahren.

Daher sehen verschiedene Anwaltskanzleien ein hohes Potential an geschädigten Kunden.

Klare Sache: Fast alle Reisemobile fahren mit Diesel. (Foto: FlorentP; pixabay.com)

Klare Sache: Fast alle Reisemobile fahren mit Diesel. (Foto: FlorentP; pixabay.com)

Viele Geschädigte? Ist das wirklich so?

Man muss hier zwischen dem strafrechtlichen Bereich und dem zivilrechtlichen Aspekt unterscheiden.

Erweist sich der strafrechtliche Vorwurf (“gewerbsmäßiger Betrug”) als erfüllt, gibt es eine Strafe zwischen die Hörner der Täter und es werden möglicherweise Strafzahlungen in Millionenhöhe fällig. Davon hat der Wohnmobilist nur indirekt etwas.

Es geht um Schadensersatz oder Fahrzeugrückgabe

Anders sieht es beim zivilrechtlichen Verfahren aus. Dort setzt der einzelne Kläger seinen Anspruch unmittelbar gegen den Angeklagten durch, also einen Schadensersatz oder die Rückgabe des Fahrzeugs ggf. unter Anrechnung der Nutzungsentschädigung. Es gibt von verschiedenen Anwaltskanzleien Bestrebungen die Verfahren von vielen Klägern in einem Musterfeststellungsverfahren zu bündeln. Diese Klageform wurde erstmals im Zuge des VW-Skandals an deutschen Gerichten praktiziert.

Um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können, muss eine konkrete Betroffenheit des Anspruchstellers vorliegen. Für Schadensersatzansprüche ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass der Fahrzeughersteller den Kunden bewusst getäuscht hat und somit den Schaden verursacht hat.

Bis zu 200.000 Fahrzeuge sollen betroffen sein

Diese Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 stehen derzeit unter dem Manipulationsverdacht. Es soll um die Jahrgänge 2014 bis 2019 gehen:

  • 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet

  • 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter

  • 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter

  • 2,2 Liter Multijet II

  • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet

  • 3,0 Liter

Nach Angaben der ermittelnden Stellen sollen bis zu 200.000 Fahrzeuge betroffen sein. Darunter eben auch viele Wohnmobile.

Was kann nun der einzelne Wohnmobil-Besitzer tun?

1. Anfrage an den Hersteller richten – ggf. später an das KBA
Nun stellt sich also die Frage, was der Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugtyps konkret unternehmen kann. Dazu sollte zunächst einmal abschließend geklärt werden, ob sein Reisemobil tatsächlich betroffen ist oder nicht. Hier kann nur der Hersteller oder das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine fundierte Einschätzung liefern.

Also: Wenden Sie sich schriftlich an den Hersteller, liefern Sie alle relevanten Information des Fahrzeugs mit (Kopie Fahrzeugschein; Fahrgestellnummer; Motornummer) und fragen Sie konkret an, ob ihr Fahrzeug von den Ermittlungen der StA Frankfurt umfasst ist.

Erst dann, wenn auf diesem Weg beim Hersteller keine Antwort erfolgt, sollten Sie sich mit dem Anliegen an das KBA wenden.

2. Besteht eine Rechtsschutzversicherung?
Viele Reisemobilfahrer haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Klären Sie mit dieser vorab, ob diese die entstehenden Kosten für anwaltliche Beratung und weitere Maßnahmen trägt. Lassen Sie sich also die sog. Deckungszusage geben.

3. Sollte man – vorsorglich – Anzeige erstatten?
Das ist sehr wahrscheinlich nicht unbedingt erforderlich. Der VW-Skandal hat gezeigt, dass sich die strafrechtlichen Ermittlungen über Jahre hinziehen können. Die am Ende möglicherweise stehenden Strafen und Bußgelder haben bislang – wenn überhaupt – nur sehr geringe Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Aussichten einer Klage gehabt.

4. Kann mein Fahrzeug stillgelegt werden?
Aktuell scheint diese Möglichkeit nicht sehr wahrscheinlich zu sein. Eine Stilllegung könnte dann durch die Behörden erfolgen, wenn ein verpflichtender Rückruf erfolgen würde, um Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen und der Fahrzeughalter es dann unterlassen würde diese Änderungen vorzunehmen.
Bisher gibt es keinerlei Verlautbarung in dieser Richtung.

Iveco-Fahrer müssen aufpassen, da es einen Rückruf der Iveco Daily-Reihe für die Jahrgänge 2014 bis 2019 durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gibt. >> Details hier im Bericht <<

5. Muss man bestimmte Fristen beachten?
Für die Eigentümer gibt es aktuell zwei verschiedene Sachverhalte zu unterscheiden:
Wenn das Fahrzeug betroffen und nicht älter als 24 Monate ist, dann…
befindet es sich in der Sachmängelhaftungsfrist. Dann kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren und prüfen zu lassen, ob Sachmängelhaftungsansprüche vorliegen.

Wenn das Fahrzeug betroffen und bereits älter als 24 Monate ist, dann…
liegt derzeit im April ’21 noch keine unmittelbare Gefahr vor, dass etwaige Ansprüche verfristen könnten. Die Verjährungsfrist liegt in Deutschland bei drei Jahren ab Kenntnis. Hier also ab dem öffentlichen Bekanntwerden des möglichen Dieselskandals. Dies ist wohl ab dem Jahr 2020 mit Aufnahme der Ermittlungstätigkeit und breiter Berichterstattung der Fall. Die Uhr tickt dann erst mit Ablauf des Jahres 2020 und läuft bis zum 31.12.2023.

Nach einer anderen Auffassung sind erste Verfahren und Urteile in diesem Umfeld bereits im Jahr 2018 erfolgt. Demnach konnte man von den Vorgängen Kenntnis erlangen. Nach dieser Auffassung läuft die Frist nur noch bis zum 31.12.2021.

Grundsätzlich werden die Ergebnisse aus dem strafrechtlichen Verfahren auch Auswirkungen auf mögliche Zivilverfahren haben. Im VW-Fall wurden die Zivilklagen wesentlich vereinfacht, als das Strafverfahren den Verdacht der Manipulation erwiesen hatte. Sowohl die Beweisführung wurde dadurch erheblich vereinfacht und auch die Verfahrensdauer stark verkürzt.

Fazit:

Das Thema ist zum jetzigen Zeitpunkt – im April 2021 – noch nicht in dem Stadium angekommen, um die klare, abschließende Richtung vorzugeben. Es handelt sich nun einmal um ein schwebendes Verfahren. Eigentümer der betroffenen Fahrzeugtypen sollten unbedingt die Fristen beachten und sich grundsätzlich zum Thema auf dem Laufenden halten.

Fahrer der Iveco Daily-Reihe müssen auf jeden Fall aktiv werden, denn
beim Iveco Daily hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Rückruf veröffentlicht. >> Details hier! <<

Iveco Daily: Das KBA hat einem Rückruf für verschiedene Motoren gestartet. (Foto: Iveco)

Iveco Daily: Das KBA hat einem Rückruf für verschiedene Motoren gestartet. (Foto: Iveco)

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Diese kann und soll auch nicht erteilt werden. Wenden Sie sich bei Rechtsfragen an einen Fachmann.


Coolnessfaktor: Diesmal enthalten wir uns bei der Wertung. Das Thema ist komplex und nicht sorgfältig abgewogene Aussagen helfen niemandem!

We love C ❤️ bleibt an dem Thema dran!

Informationsstand des Artikels: 08.4.2021

Weitere Informationen gibt es hier:

Webseite der hessischen Polizei

Unser Bericht: Dieselskandal? – Rückruf für Iveco Daily wegen Stickoxyden läuft

Unser Bericht: Dieselskandal? – Für welche Fahrzeuge gibt es aktuell Klagen?

Zur Webseite von RA Stoll & Sauer: https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal

Zur Verlautbarung von RA Stoll & Sauer im vollen Wortlaut: https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/kba-kann-im-abgasskandal-von-fiat-chrysler-nach-eu-recht-rueckruf-anordnen-dr-stoll-sauer-raet-verbrauchern-von-wohnmobilen-zum-gewaehrleistungs-joker


Einen meiner Ansicht nach guten Überblick bietet Markus Wolf von fan4van in seinem Video:

Wir von “We love C” sind für Datensparsamkeit.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.

Zur YouTube-Datenschutzrichtlinie

Cool! Das teile ich...

Das haben andere Leser angeklickt...