Tiny House oder Wohnwagen? Wann gelten welche Regeln? Wir geben einen Überblick

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  • Ohne viel Ballast leben finden Sie gut?
  • Befreit und ohne tausend Dinge in einem Minihaus zu wohnen, finden Sie erstrebenswert?
  • Oder soll es vielleicht doch ein Wohnwagen auf der Wochenendparzelle sein?

Für wen eignet sich denn nun welche Lösung?

Was Sie beachten müssen, um den Traum von einem Tiny House umzusetzen und welche rechtlichen Hürden es gibt, haben wir von We love C hier zusammengestellt.

Der Trend zum Tiny House hat sich über die USA in vielen Ländern ausgebreitet. Die Idee hört sich verlockend an: Durch raffinierte Raumkonzepte kann man auch in einem Minihaus bequem schlafen, wohnen und leben. Und dabei kann man getrost auf den ganzen Wohlstandsballast verzichten, den ein komplett eingerichtetes „normales“ Familienhaus so mit sich bringt. Gerade für jüngere Menschen, die sich noch nicht festlegen wollen in ihrer Lebensplanung, oder für die ältere Generation, die sich bewusst verkleinern möchte, eine reizvolle Überlegung. Zudem spielt Nachhaltigkeit bei den Interessenten eine große Rolle, die über Tiny Houses nachdenken. Der Ressourcenverbrauch zur Herstellung ist deutlich geringer, als beim Otto-Normal-Haus.

Daher sind die Kleinhäuser  preisgünstiger in der Anschaffung, als konventionell errichtete Eigenheime. Zudem kann ein Kleinhaus von der Bestellung bis zum bezugsfertigen Wohnen in wenigen Wochen oder Monaten fix und fertig auf dem Grundstück stehen. Dies funktioniert bei klassischen Wohnhäusern nicht. Es gibt demnach einige Gründe, die für ein Tiny House sprechen können.

In Deutschland ist die Lage natürlich wieder einmal kompliziert, da der Gesetzgeber die „winzigen Häuser“ vielfach noch gar nicht in seinen Bauordnungen oder Bebauungsplänen vorgesehen hat. Allerdings gibt es auch Licht in den Amtsstuben und manche Gemeinde ermöglicht interessante Optionen.

Das Tiny House als dauerhafter Wohnsitz?

Fakt ist: Wer ein Tiny House als Dauerwohnsitz nutzen möchte, benötigt ein Grundstück in einer erschlossenen Wohnsiedlung. Der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz, sowie die Ver- und Entsorgung sind zwingend vorgeschrieben.

Problem hier: In den allermeisten Bebauungsplänen sind dann Wohnhäuser vorgeschrieben. Allerdings gibt es zunehmend Öffnungsklauseln in den Gesetzen, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg mit § 56 Landesbauordnung, der „experimentelles Bauen“ zulässt.

Ohnehin ist ein Umdenken bei den zuständigen Bauämtern zu erkennen und manche Gemeinden weisen in ihren Bebauungsplänen mittlerweile Sonderflächen für Tiny Houses aus. Die Regel ist dies aber bisher noch lange nicht.

Wer also damit liebäugelt in ein Kleinhaus zu ziehen, muss sich vorher bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, welche Regeln in seiner Gemeinde gelten.

Tiny House oder Wohnwagen?

Wohnwagen sind – sozusagen – Tiny Häuser auf Rädern. Dann unterliegen sie allerdings auch dem Straßenverkehrsrecht und dürfen nicht breiter als 2,55 Meter sein. Zudem müssen sie jederzeit mobil versetzbar sein und müssen außerdem versichert werden, regelmäßig zum TÜV und in den allermeisten Fällen auch eine regelmäßige Gasprüfung absolvieren.

Liebgewonnenes Familienmitglied: Der gute, alte Wohni. (Foto: paulbr75; pixabay.com)

Liebgewonnenes Familienmitglied: Der gute, alte Wohni. (Foto: paulbr75; pixabay.com)

Caravan sind gerade auf Campingplätzen eine sehr gute Alternative, um auf kleinem Raum gemütlich und entschleunigt zu wohnen. Viele Dauercamper haben ihren Wohnwagen schon jahrelang auf der Parzelle stehen und verbringen über das Jahr gesehen fast mehr Zeit im Grünen, als in den regulären vier Wänden der Wohnung oder des Hauses.

Eine Anmeldung als Erstwohnsitz ist allerdings nicht möglich. Ein Problem, dass mehrere Tausend Camper bundesweit seit Jahren kennen. Bisher werden die illegal auf dem Campingplätzen wohnenden Personen stillschweigend geduldet. Allerdings ist abzusehen, dass sich dieser Umstand in den nächsten Jahren aufgrund massiv steigender Lebenshaltungskosten noch verschärfen könnte und dann vom Gesetzgeber wohl stärker verfolgt wird.

Wenn die Gemeinde im Bebauungsplan die Wohnnutzung auf Campinggrund erlaubt, dann sind Tiny Häuser bis 3,5 Meter Höhe und einer Wohnfläche bis maximal 50 Quadratmeter erlaubt. Das Grundstück muss aber dann erschlossen, sprich an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen sein.

Tiny House als Wohnwagen!

Sofern man mit einem Tiny House auf Reisen gehen möchte, benötigt es die Straßenzulassung als Wohnwagen. Dann darf es höchstens 12 Meter lang, 4 Meter hoch und 2,55 Meter breit sein (StVZO, § 32). Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist mit 3,5 Tonnen festgelegt. Alle Scheiben müssen aus Sicherheitsglas bestehen (§ 22) und der festverbundene Trailer auf dem der Aufbau ruht, muss eine Komplettbeleuchtung im Sinne der StVZO aufweisen.

Damit ist ein Tiny House auf Rädern deutlich komplizierter zu bauen, als wenn man sich gleich einen sehr großen Wohnwagen zulegt, der dann alle Erfordernisse bereits erfüllt. In Frage kommt dann ein Kabe 1000 TDL, der mit 12 Metern als längster Caravan der Welt gilt. Aber auch die jeweiligen Spitzenmodelle von Hobby oder Fendt stoßen in diese Dimensionen vor. Natürlich haben diese Modelle ihren Preis. So kostet ein Kabe dann deutlich über 100.000 Euro und auch die Groß-Caravan der Mitbewerber liegen nahe an der sechsstelligen Zahl.

Bei der Wohnwagen-Variante ist immer daran zu denken, dass die Mobilheime regelmäßig durch die Hauptuntersuchung von TÜV, Dekra und Co. müssen. Zudem muss auch außerhalb der Ferienzeiten auf dem Campingplatz für solche Großraumroller ein Unterstellplatz zur Verfügung stehen. Dies kann auch ein Platz auf dem eigenen Grundstück sein. Allerdings darf dann nicht darin übernachtet werden.

Sind nicht vergleichbar: Tiny House vs. Wohnwagen

Für uns ergibt sich aus den genannten Fakten, dass Tiny Houses und Wohnwagen unterschiedliche Interessen bedienen und somit für jeweils andere Personengruppen relevant sind. Auch rechtlich werden die Wohnlösungen unterschiedlich eingestuft.

Somit sind für Menschen, welche die Erholung in der Natur suchen, sicher Caravan auf der Parzelle auf dem Campingplatz die bessere Wahl. Demgegenüber bieten sich Tiny Houses eher für Leute an, die ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt an einem Ort zusammenfassen möchten.

Fazit:

„Jeder Jeck ist anders!“. Mit dem Wohnwagen oder dem Tiny House bieten sich unterschiedliche Konzepte an, um für sich selber die optimale Wohnform im Freizeitbereich oder der reduzierten Work-Life-Balance zu finden. Für die Caravaner bleibt die positive Erkenntnis, dass Wohnwagen überaus flexibel einsetzbar sind und dabei auch  – gerade als gebrauchte – erschwinglich bleiben.


Coolnessfaktor: 08/10. Wohnwagen sind und bleiben eine feste Größe im Campingleben. Tiny Houses sind eine neue Ausprägung der Sehnsucht vieler Menschen nach einem einfachen Leben mit und in der Natur.

Weitere Informationen

https://rolling-tiny-house.de/wohnwagen-tiny-house-unterschied/

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