Tipps für alle – Führerschein umtauschen – Die Fristen in der Übersicht

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Wie funktioniert der Führerscheinumtausch? We love C ❤️ klärt auf…

Die Führerscheine in Deutschland werden nach und nach durch neue EU-einheitliche Plastikkarten ausgetauscht. Dieser Vorgang wird langsam aber sicher – jeweils nach Altersgruppen sortiert – vollzogen. Das Vorgehen sorgt dafür, dass es nicht zu einem plötzlichen und gleichzeitigen Ansturm aller Führerscheinbesitzer bei der zuständigen Führerscheinstelle kommt. Außerdem bieten die neuen “Fleppen” im Scheckkartenformat eine bessere Fälschungssicherheit.

We love C ❤️ nennt hier die Fristen und sagt, wie der Umtausch ganz genau funktioniert.

Wichtig für Reisemobilisten: Das Recht bis 7,5 to zu fahren bleibt erhalten!

Das Verfahren ist jeweils mit viel Vorlaufzeit geregelt, so dass es alle Beteiligten es schaffen sollten, den alten “Lappen” oder die alte Karte rechtzeitig umzutauschen.

Man benötigt dazu lediglich den alten Führerschein, seinen Personalausweis, ein biometrisches Passbild und zahlt eine Gebühr von ab ca. 25 bis 50 Euro abhängig von der jeweiligen Gemeindesatzung und den Wünschen des Bürgers. Für eine Expresszustellung werden zum Beispiel zusätzlich 9,75 € fällig.

Führerschein in der Tasche? Gut! Dann kann es ja los gehen... (Foto: andibreit/pixabay.com)

Führerschein in der Tasche? Gut! Dann kann es ja los gehen… (Foto: andibreit/pixabay.com)

Fristen für zwischen 1999 und 2013 erteilten Führerscheinen

Beim Umtausch Ihres zwischen 1999 und 2013 ausgestellten Führerscheins richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum.

Ausstellungsdatum Umtausch bis
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Fristen für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen (also den grauen oder rosafarbenen Lappen), dann wurde dieser vor 1999 ausgestellt. Dieser verliert jedoch bald seine Gültigkeit und muss umgetauscht werden. Bis wann der Führerscheinumtausch erfolgen muss, ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr und kann in dieser Tabelle nachgelesen werden:

Geburtsjahr Umtausch bis
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023 bald fällig!
1965 – 1970 19.01.2024
Ab 1971 oder danach 19.01.2025

Bis spätestens 2033 müssen also auch die alten Papierführerscheine gegen die neuen EU-Kartenführerscheine eingetauscht werden.


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So funktioniert der Umtausch

Den neuen Führerschein beantragen Sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt an ihrem Wohnort. In manchen Regionen heißt das auch Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde. Sie benötigen für den Führerscheinumtausch keinen Termin. Erkundigen Sie sich jedoch vorher nach den Öffnungszeiten Ihrer Zulassungsstelle.

Mitbringen muss man lediglich

  • den alten Führerschein
  • seinen Personalausweis
  • ein biometrisches Passbild

und zahlt dann eine Gebühr von ab ca. 25 Euro aufwärts (Staffelung je nach Gemeinde verschieden).

Nach 4 bis 6 Wochen wird ihnen der neue Führerschein ausgehändigt.

Ob grau, rosa oder Scheckkarte: Zum Fahren eines Womos oder Wowas benötigt man den Führerschein. (Foto: Mondisso/pixabay.com)

Ob grau, rosa oder Scheckkarte: Zum Fahren eines Womos oder Wowas benötigt man den Führerschein. (Foto: Mondisso/pixabay.com)

Wichtig für Reisemobilisten: Das Recht bis 7,5 to zu fahren bleibt erhalten!

Es gilt die sogenannte Besitzstandsregel! Alle erworbenen Führerscheinklassen und die dazu gehörenden Rechte bleiben dem Inhaber erhalten. So können Führerscheinbesitzer der alten “Klasse 3” weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren, auch wenn die Klasse dann “B” heißt. Wichtig für viele Reisemobilfahrer!

>>> In diesem Bericht hier gibt es alle Führerscheinklassen für Caravaningfans <<<

Den alten Führerschein – an dem häufig lebhafte Erinnerungen hängen – können Sie von der Zulassungsstelle entwerten lassen und dann zu ihren Sammelstücken legen.

Fazit:

Die Behörden haben sich auf ein sinnvolles Verfahren geeinigt, dass es jeden Führerschein-Inhaber ermöglicht den Umtausch in aller Ruhe vorzunehmen. Der neue Führerschein ist kompakt, EU-einheitlich gültig und weitestgehend fälschungssicher.


Coolnessfaktor: 05/10. Geht so. Das die Rechte der “alten Lappen” erhalten bleiben, ist in Ordnung. Das die nach 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gelten, kann man kritisieren. Insgesamt sorgt die jetzige Regelung wohl für ein einheitlicheres Vorgehen in Gesamt-Europa, was Vorteile bei der Fahrzeugmiete und der Klarheit bei den Rechten für Fahrzeugführer mit sich bringt. Richtig cool ist das Thema allerdings nach unserer Meinung nicht. Bürokratie eben!

Weitere Infos

Zum Bericht: Mit welchem Führerschein darf ich ein Reisemobil fahren? We love C klärt auf…


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