Gasprüfung jetzt endlich klar geregelt – G607-Verordnung ist ab 2025 wieder verbindlich vorgeschrieben

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Nun ist es amtlich!

Die Neuregelung der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen gemäß Arbeitsblatt G 607 ist nun durch das zuständige Ministerium erlassen worden. Danach muss ab dem Jahr 2025 alle zwei Jahre die Prüfung durch den Fahrzeughalter nachgewiesen werden. Wer bislang keine gültige Gasprüfung vorweisen kann, hat jetzt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen.

Diese Neuregelung war auch längst überfällig, da ab dem Jahr 2019 keine klare gesetzliche Vorgabe mehr vorlag und in Campingfahrerkreisen ein erheblicher Unmut und große Unklarheit bestand, ob die wichtige Gasprüfung nun durchgeführt werden muss oder nicht.

In unserem Bericht “Gasprüfung bei Wohnmobilen – So ist der Stand der Dinge bei der G607-Regel” hatten wir den ganzen Regelungs-Irrsinn ausführlich besprochen und den jeweiligen Sachstand immer wieder aktualisiert.

Mit dem neuen erlassenen Paragraphen 60 der StVZO wird nun klargestellt, dass Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen eigenständig und unabhängig von der Hauptuntersuchung alle zwei Jahre durchzuführen ist.

Das sorgt für Klarheit bei den Fahrzeughaltern und schafft eine Sicherheit beim Betrieb der Gasanlagen, die letztlich uns allen zu Gute kommt. So war es bisher schon so, dass viele Campingplatzbetreiber Fahrzeuge ohne den G607-Nachweis nicht auf ihr Gelände gelassen haben.

Auch im Fall der Fälle – bei einem Brand verursacht durch die Gasanlage – konnten die Versicherungsgesellschaften dem Caravaner ganz erhebliche Schwierigkeiten bereiten und eine Schadensregulierung rundweg ablehnen.

Wer nicht prüfen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit!

Steffen Dominsky, ein ausgewiesener Fachmann der gesamten G607-Thematik, weist in seinem Bericht zur neuen Gesetzeslage auf folgendes hin: “Wer die neu eingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei mehr als vier bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht Monaten).”

Die Prüfung der Gasanlage auf Funktionsfähigkeit übernehmen anerkannte Sachkundige, die man auf der Webseite https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de suchen kann.

Thema Gasprüfung: Da ist Druck auf dem Kessel. (Foto: planet_fox;pixabay.com)

Thema Gasprüfung: Da ist Druck auf dem Kessel. (Foto: planet_fox;pixabay.com)

Fazit:

Es war sehr traurig mitanzusehen, wie unzureichend der Gesetzgeber bei der Regelung der Gasprüfung agiert hat. Es dauerte nun geschlagene fünf Jahre, den im Kern doch recht einfachen Sachverhalt zu regeln.

Immerhin besteht nun mit der Aufnahme der G607-Prüfung in den Katalog der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine klare Vorgabe und zudem für den Sicherheitsgedanken bei Freizeitfahrzeugen eine praktikable Regelung.

In diesem Sinne wünschen wir: Allzeit gute Fahrt!


Coolness-Faktor: 07/10. Verordnungen und Gesetze machen zunächst mal keinen Spaß. Sofern sie aber handwerklich gut gemacht sind und einem sinnvollen Zweck dienen, helfen sie allen Beteiligten weiter. Wir von We love C ❤️ begrüssen die Regel daher!

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