Frankreich-Fahrer aufpassen! Hohes Bußgeld droht ab sofort! Kennzeichnungspflicht für “Toter Winkel” für alle Fahrzeuge größer 3,5 to

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Das neue Jahr 2021 bringt für Fahrzeuge über 3,5 t zGM die auf Frankreichs Straßen bewegt werden, eine neue Pflicht zur Kennzeichnung mit Warnzeichen “Toter Winkel”. Verstöße gegen die Pflicht werden mit 135,- Euro geahndet! 

Satte Strafen für Autofahrer und die Caravaning-Touristen im Ausland sind ja immer wieder ein Thema in den Foren. Anders als häufig in Deutschland, werden mitunter kleinste Übertretungen mit herben Geldbeträgen bestraft. Man kann das gutheißen, muss es aber nicht.

Neue Regel in F gilt ab sofort – 135,- Euro

Nun gilt in Frankreich ab dem 6. Januar 2021 eine neue Regel, nach der Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen zGM (= zulässige Gesamtmasse) gut sichtbare Warnhinweise zum Thema “Toter Winkel” angebracht haben müssen.

Der ADAC hat auf Anfrage von Wolfgang Horsch, einem sehr aktiven Facebooker und Kenner der Caravaning-Szene folgende Antwort erteilt: (Hervorhebungen durch uns)

Sehr geehrter Herr Horsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Tatsächlich gilt auch nach unseren Informationen ab dem 1. Januar 2021 in Frankreich die Regelung, wonach alle Kraftfahrzeuge (sowohl Fahrzeuge zur Güter- als auch zur Personenbeförderung) über 3,5 t zGM über eine „Toter-Winkel“-Kennzeichnung verfügen müssen. Diese Kennzeichnung muss von hinten und von der Seite sichtbar sein. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind nach unseren Recherchen lediglich land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Winterdienstfahrzeuge und Servicefahrzeuge (wie Abschleppfahrzeuge) auf Autobahnen und Schnellstraßen.
Damit gilt die Kennzeichnungspflicht unseres Erachtens auch für Wohnmobile über 3,5 t zGM.
Das entsprechende Dekret wurde am 5. Januar 2021 erlassen und ist am 6. Januar 21 in Kraft getreten: Das entsprechende Dekret ist unter https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000042865682 zu finden, eine gut verständliche Darstellung außerdem unter https://www.securite-routiere.gouv.fr/…/reglementation….

Die Fundstellen sind zwar auf Französisch, können aber in Google Chrome übersetzt werden.
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden als Verstöße der französischen Verstoßklasse 4 mit einer sogenannten Normalbuße von 135.- Euro geahndet.
Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob diese Regelung nur für französische oder auch für ausländische Fahrzeuge gelten soll. Aus unserer Sicht dürfte jedoch nach Sinn und Zweck der Vorschrift (Erhöhung der Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer) davon auszugehen sein, dass die Kennzeichnungspflicht alle entsprechenden Fahrzeuge, also auch deutsche Wohnmobile über 3,5 t zGM, betrifft. Daher sollten deutsche Wohnmobilfahrer bei Reisen nach oder durch Frankreich sicherheitshalber die entsprechende Kennzeichnung anbringen.
Fahrzeuge, die an den Seiten und auf der Rückseite eine Vorrichtung zum Nachweis des Vorhandenseins toter Winkel gemäß den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union tragen, gelten als den Bestimmungen dieses Erlasses. Da in Deutschland jedoch keine entsprechende Kennzeichnung vorgeschrieben ist und die Abbildung in dem entsprechenden Dekret ebenfalls auf Französisch dargestellt ist, empfehlen wir aktuell, die französische Beschilderung zu verwenden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Bastian M.
Rechtsanwalt
Verkehrsrecht
Juristische Zentrale

Das heißt im Umkehrschluss:
Wer nicht nach oder durch Frankreich fährt, benötigt diesen Aufkleber NICHT!
Fahrzeughalter mit Fahrzeugen kleiner als 3,5 t zGM benötigen die Sticker ebenfalls NICHT!

Fazit:
Frankreichfahrer müssen sich informieren und tun gut daran, eine entsprechende Beschilderung am Fahrzeug anzubringen, um möglichen Sanktionen zu entgehen. Die Schilder bekommt man über die verschiedenen Vertriebswege. Auch die Werbetechnik Horsch stellt diese Schilder zur Verfügung.

Webseite hier: Werbetechnik Horsch

Anfragen per Email an: werbetechnik-horsch@t-online.de

Allgemeiner Hinweis: Es gibt auch günstige Aufkleber die man bei Amazon und Co. bestellen kann. Jeder kann dort kaufen, wo er es für richtig hält.

Cool! Das teile ich...

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