Nun ist es amtlich! Die Neuregelung der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen gemäß Arbeitsblatt G 607 ist nun durch das zuständige Ministerium erlassen worden. Danach muss ab dem Jahr 2025 alle zwei Jahre die Prüfung durch den Fahrzeughalter nachgewiesen werden. Wer bislang keine gültige Gasprüfung vorweisen kann, hat jetzt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, … Gasprüfung jetzt endlich klar geregelt – G607-Verordnung ist ab 2025 wieder verbindlich vorgeschrieben weiterlesen
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